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Willkommen bei Quiqmove – eurem Partner für unkomplizierte Transporte in der Region Lenzburg. Ob ihr einen Lieferwagen mieten oder Zügelhelfer für euren Umzug benötigt – wir machen es euch leicht.
Dienstleistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Geschäfts-/ Haftungsbedingungen

1  Gegenstand

1.1     Die QUIQMOVE GmbH, Barbarossaweg 3, 5600 Lenzburg, Schweiz, (nachfolgend «QUIQMOVE») betreibt eine Online-Plattform für haushaltsnahe Dienstleistungen (nachfolgend «Leistungen»), worunter Umzüge, Räumungen, Transporte, Reinigungen, Fahrzeugvermietung etc., fallen, erbringt vorherig genannte Dienstleistungen und vermittelt ebenso Aufträge an Partnerunternehmen. QUIQMOVE kann über die Online-Plattform weitere Dienste, die in Zusammenhang mit den vorgenannten Leistungen stehen, anbieten. Hierunter kann die Zahlungsabwicklung oder die Kommunikation zwischen den Parteien fallen.

1.2     Bitte lesen Sie die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») sorgfältig durch, bevor Sie eine Leistung bestellen. Die AGB werden durch die Vertragsunterzeichnung integraler Bestandteil des jeweiligen Vertragsverhältnisses zwischen Ihnen und QUIQMOVE. Sie erklären sich mit den nachfolgenden Bestimmungen sowie unserer Datenschutzerklärung einverstanden und erklären, dass Sie rechtsgültig Verträge abschliessen dürfen sowie mindestens 18 Jahre alt sind.

1.3     Sollten Sie den Vertrag im Namen einer Drittperson, eines Unternehmens, Ihres Arbeitgebers, etc., abschliessen, erklären Sie, dass Sie ermächtigt sind, die betreffende Person, das betreffende Unternehmen, Ihren Arbeitgeber, etc. zu vertreten und in deren/dessen Namen Rechtsgeschäfte abzuschliessen. QUIQMOVE darf – unabhängig von internen Regelungen bzw. Verhältnissen des betreffenden Unternehmens und Handelsregistereinträgen und ohne weitere Überprüfung der Berechtigung – davon ausgehen, dass Sie über die entsprechende Ermächtigung zur Vertretung verfügen.
Wenn in diesen AGB von «Sie», «Ihnen» oder dergleichen gesprochen wird, dann ist damit immer auch das Unternehmen, der Arbeitgeber, etc., gemeint, für welchen/welches Sie handeln.

1.4     QUIQMOVE behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Sämtliche Änderungen und/oder Anpassungen werden mit der Veröffentlichung der neuen AGB auf unserer Webseite wirksam. Die Anwendbarkeit der AGB (massgeblicher Zeitpunkt) bestimmt sich nach dem Unterzeichnungszeitpunkt des Vertrags seitens des Auftraggebers.

2  Angebot und Zustandekommen des Vertrages

2.1     QUIQMOVE erstellt gestützt auf die von Ihnen übermittelten Daten, wie beispielsweise Adressen, Umzugsgut, Transportgut, Räumungsgut etc., ein Richtangebot. Das Angebot wird Ihnen elektronisch zugestellt und gilt für die Dauer von 5 Arbeitstagen. Sie sind nicht verpflichtet, das Angebot anzunehmen. Die Ablehnung, resp. die Nichtannahme des Angebotes, führt zu keinen Pflichten oder Nachteilen.

2.2     Eine Betriebshaftpflicht über CHF 5 Mio. Versicherungssumme ist im vereinbarten Preis inbegriffen. Diese Versicherung deckt Schäden an Drittpersonen. 

2.3     Der Vertrag und mithin das Vertragsverhältnis kommt zustande, wenn Sie das Richtangebot von QUIQMOVE akzeptieren. Das Angebot wird akzeptiert, indem die unterbreitete Offerte vom Auftraggeber unterschrieben retourniert wird. Alternativ kann der Vertrag auch telefonisch abgeschlossen werden. In letzterem Fall (Telefon) wird das Gespräch, nach vorgängigem Hinweis und Ihrer Einwilligung, aufgenommen.

2.4     Das Richtangebot orientiert sich an den von Ihnen übermittelten Daten und stellt die geschätzten Kosten der gebuchten Leistung dar. Die effektiven Kosten können leicht nach unten bzw. nach oben variieren, da Aufträge durch QUIQMOVE auch auf Stundenbasis abgerechnet werden können, dies wird jeweils in der Offerte erwähnt.

2.5     Der Vertrag kommt zwischen Ihnen und QUIQMOVE, bzw. einem unserer Partnernunternehmen zustande. QUIQMOVE kann zur Erbringung der Leistung(en) ein Drittunternehmen (nachfolgend "Partnerunternehmen") beiziehen. 

2.6    Ihre Daten können zur Erstellung personalisierter Umzugsangebote und zur möglichen Vereinbarung eines Beratungstermins an Partnerunternehmen weitergegeben werden. QUIQMOVE leitet Ihre Daten ausschließlich an professionelle Partnerunternhemen weiter, die Expertise aus dem Markt mitbringen und von QUIQMOVE vertraglich auf eine vertrauliche Behandlung Ihrer Daten verpflichtet wurden. Für die Übermittlung Ihrer Anfrage an passende Partnerunternehmen erhält QUIQMOVE eine Vergütung.

3  Pflichten des Kunden

3.1    Angaben zum Umzugsgut und/oder Räumungsgut sowie Transportgut
3.1.1 Sie verpflichten sich, wahrheitsgemässe und vollständige Angaben zum gesamten Umzugsgut und/oder Räumungsgut, Transportgut, den örtlichen Begebenheiten und den zu reinigenden Objekten zu machen. Dies beinhaltet insbesondere die erforderlichen Angaben zum Ein- und Auszugsort, sonstigen besonderen Begebenheiten, Meterangaben bei Laufwegen zum und vom Fahrzeug, Flächenangaben, Zimmeranzahl, Personen im Haushalt, Stockwerkangaben, Kellerräume, zu zügelnde und/oder räumdende, transportierende Objekte, Aufzug, etc. Sollten Sie besondere Umstände verschweigen, wie beispielsweise lange Wege von Haustür zur Strasse, Flächenangaben, Zimmerzahl, Personen im Haushalt, etc., behält sich QUIQMOVE das Recht vor, Ihnen nach Durchführung der Leistung eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen, falls eine Pauschalofferte gestellt wurde und nicht nach aufgewendeter Stunden im Nachhinein abgerechnet wird.

3.1.2 Sie erklären sich damit einverstanden und verpflichten sich, weiterführende Angaben an QUIQMOVE zu übermitteln, sollten Gegenstände transportiert und/oder geräumt werden müssen, die eine Länge und/oder Breite und/oder Tiefe von mehr als zwei Meter und/oder ein Gewicht von 100 Kilogramm überschreiten (bspw. Marmorstatue, Klavier, Tresor, etc.) und/oder eine besondere Transportausrüstung bedürfen.

3.1.3 Sie verpflichten sich, QUIQMOVE im Detail und Stück für Stück mittzuteilen welche Gegenstände und Objekte transportiert und/oder geräumt werden sollen.

3.1.4 Sollten Sie die Angaben (Ziff. 3.1.1-3.1.3) vorenthalten, behält sich QUIQMOVE das Recht vor, Ihnen nach Durchführung der Leistung eine entsprechende Aufwandentschädigung in Rechnung zu stellen, sofern der Auftrag nicht auf stundenbasis abgerechnet wird sondern als Pauschalauftrag vertraglich vereinbart wurde. QUIQMOVE behält sich auch das Recht vor, die entsprechenden Gegenstände nicht zu transportieren. Eine Beförderung von Wertgegenständen (z.B. Schmuck, Gold, Kunst etc.) ist nicht vorgesehen und die Sicherheit sowie Schadfreihaltung dessen kann zu keiner Zeit gewährleistet werden, wenn QUIQMOVE nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wurde und dies im Vertrags festgehalten wird. Im Übrigen wird auf den Transportauschluss von Ziffer 3.5 verwiesen.

3.1.5 Falls in gewissen Punkten keine eindeutige Angabe möglich ist und/oder Sonderangaben erforderlich sind, müssen diese im Kommentarfeld vermerkt und/oder im persönlichen Gespräch erwähnt werden.

3.2    Vorbereitungshandlungen Umzugsgut
3.2.1 Sie verpflichten sich, sämtliche erforderlichen Vorbereitungshandlungen zur ordnungsgemässen Durchführung des Umzuges rechtzeitig vorzunehmen und insbesondere eine ordentliche und für den Transport geeignete Verpackung des Umzugsgutes zu gewährleisten. Die Verpackung hat zweckmässig und beförderungssicher zu sein; das Umzugsgut muss stapelbar verpackt werden. Bewegliche, zerbrechliche und/oder elektronische Teile sind besonders zu schützen und müssen gekennzeichnet werden durch Anschrift auf dem Objekt bzw. auf der Verpackung. Diese Gegenstände sind so zu verpacken, dass sie gegen die auf dem Transport üblicherweise auftretenden Kräfte ausreichend geschützt sind und gestapelt werden können. QUIQMOVE oder das beauftragte Partnerunternehmen ist nicht verpflichtet (vgl. ganze Ziff. 3.2.1), dies vorgängig zum Transport zu prüfen. Umzugsgut, welches nicht zweckmässig und beförderungssicher verpackt wurde, kann QUIQMOVE oder das beauftragte     Partnerunternehmen zurückweisen. Die Verweigerung der Beförderung stellt in diesem Fall keine Vertragsverletzung dar. QUIQMOVE haftet in keinem Fall für Schäden an Gegenständen, welche nicht zweckmässig und beförderungssicher verpackt wurden.

3.2.2 Sie verpflichten sich, Steck- und Leichtmöbel, wie beispielsweise IKEA-Pax, Billy-Regale, etc., auseinanderzubauen.

3.2.3 Die Pflichten gemäss vorgenannten Ziffern 3.2.1 und 3.2.2 entfallen, wenn die Vorbereitungshandlungen als Zusatzleistung bei QUIQMOVE über gebucht wurden.

3.3    Vorbereitungshandlungen, Bewilligungen und Unterlagen
3.3.1 Sie verpflichten sich, falls erforderlich, die behördlichen Genehmigungen für Halteverbotszonen für den vereinbarten Umzugszeitraum am Ein- und/oder Auszugsort einzuholen, sofern dies nicht anders mit QUIQMOVE vereinbart wurde. Sie nehmen jedoch zur Kenntnis, dass die Erteilung der behördlichen Genehmigung im Ermessen der Behörden liegt und von QUIQMOVE nicht garantiert werden kann.

3.3.2 Sie verpflichten sich, QUIQMOVE sämtliche Dokumente, Begleitpapiere, Bewilligungen, Lizenzen, Zolldokumente, etc., welche gestützt auf eine gesetzliche Vorgabe oder eine behördliche Anordnung zum Transport notwendig sind, zur Verfügung zu stellen. Es besteht seitens QUIQMOVE keine Pflicht, diese Unterlagen einzuholen oder vorgängig zu prüfen; dies obliegt Ihnen.

3.3.3 Sie sind verpflichtet, bei Unzugänglichkeit an der Be- und/oder Entladestelle und/oder Stellplatz der Mulde einer kostenpflichtigen Parkverbotszone zuzustimmen. Sollten Sie angeben, dass die Be- und/oder Entladestelle und/oder der Stellplatz der Mulde für LKWs bis auf 20 Meter zugänglich ist und/oder ohne Probleme erreicht werden kann, und ist dies am Tag des Umzuges und/oder der Räumung nicht der Fall, weil beispielsweise Drittpersonen ihre Fahrzeuge abgestellt haben oder sonstige Hindernisse bestehen, so stellt QUIQMOVE Mehrkosten aufgrund des dadurch entstehenden Mehraufwandes, falls die Abrechnung als Pauschalpreis abgerechnet wird und nicht nach aufgewendeter und verrechneter Stunden in Rechnung.

3.4    Pflichten am Umzugstag und/oder Räumungstag
3.4.1 Sie verpflichten sich, zu prüfen, dass an der Beladestelle kein Gegenstand und/oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder zurückgelassen und/oder entsorgt wird.

3.4.2 Sie verpflichten sich, dass Sie selbst an der Be- und Entladestelle und/oder an der Übergabe des zu räumenden Objekts anwesend sind und allfällige Arbeitspapiere/Rapporte/Übergabeprotokolle unterzeichnen können. Sollten Sie nicht anwesend sein, bestimmen Sie eine bevollmächtigte Drittperson, die zur Absendung, resp. Entgegennahme des Umzugsgutes bzw. des Transportgutes, zur Überprüfung desselben auf Schäden, zur Übergabe und Abnahme des zu räumdenden Objekts, zur Abnahme der Leistungen von QUIQMOVE bzw. dessen Partnernunternehmen und zur Unterzeichnung des Übergabeprotokolles sowie weiterer Unterlagen berechtigt ist. Es obliegt Ihnen, Ihre bevollmächtigte Drittperson über alle Auftragsdetails, Vertragsangelegenheiten und sonstige Vereinbarungen zu informieren. QUIQMOVE lehnt jegliche Gewährleistung ab, sollten weder Sie noch eine bevollmächtigte, instruierte Drittperson vor Ort sein.

3.4.3 Bei Verspätungen, die dadurch entstehen, dass Sie abwesend sind und/oder sich nicht ordnungsgemäss vertreten lassen, wird QUIQMOVE berechtigt, wegen der entstehenden Drittkosten eine Entschädigung zu berechnen. Ab 3 Stunden Wartezeit ist QUIQMOVE berechtigt, Ihnen, ohne die Erbringung der bestellten Dienstleistung, die vertraglich vereinbarte Vergütung bei Abschluss eines pauschal vergüteten Auftrags im Sinne einer Entschädigung vollständig zu berechnen. Wurde Abrechnung nach geleisteten Stunden vertraglich vereinbart, so ist QUIQMOVE ohne die Erbringung der bestellten Dienstleistung berechtigt, im Sinne eines Schadenersatzes den vollständigen Arbeitstag je Mitarbeiter à CHF 59 pro Stunde und für das Transportfahrzeug CHF 10.- pro Stunde zu verrechnen. In diesem Fall ist Ihnen der Nachweis gestattet, dass der durch die Entschädigung abzugeltende Schaden überhaupt nicht entstanden und/oder niedriger ist als die Entschädigung.

3.4.4 Bei Schneefall ist der Kunde dafür verantwortlich, den Anfahrtsweg und den Parkplatz und/oder der Stellplatz für die Mulde von Schnee zu befreien. Sollte die Anfahrt oder das Parkieren durch den Schnee unmöglich sein, behält sich QUIQMOVE das Recht vor, allfällige Schneeräumungsarbeiten in Rechnung zu stellen oder vom Auftrag zurückzutreten.

3.5    Transportausschuss / Zumutbarkeit / Ausschluss
3.5.1 Der Transport von Drogen oder sonstigen illegalen Gegenständen ist in jedem Fall und ausnahmslos ausgeschlossen.

3.5.2 Ohne vorgängige Vereinbarung sind ebenfalls von einem Transport ausgeschlossen: Tiere, Bargeld, Inhaberpapiere, Edelmetalle, Edelsteine, Kunst, Waffen sowie deren Bestandteile und Munition, Gasflaschen und Treibstoffbehälter sowie sterbliche Überreste von Menschen und Tieren.

3.5.3 Jeder Auftrag an QUIQMOVE setzt voraus, dass die Bedingungen zur Auftragsausführung zumutbar sind. Ist ein Auftrag unzumutbar, beispielsweise bei hochgradiger Verschmutzung des Objektes, nicht verpackten Umzugsgütern, zu weit entfernter möglicher Stellplatz der Mulde, behält sich QUIQMOVE das Recht vor, einen Aufpreis zu verrechnen, sofern der Auftrag als pauschal vergüteter vereinbart wurde oder den Auftrag abzubrechen und vom Vertrag zurückzutreten. QUIQMOVE haftet in keinem Fall für daraus entstehende Kosten.

3.5.4 Bei allen Reinigungsdienstleistungen, wie beispielsweise der Endreinigung, wird keine Schimmelbeseitigung vorgenommen. Für die Beseitigung von Schimmel und andersartigen Objektverschmutzungen, welche im Zusammenhang mit einem nicht vorschriftsmässigen Gebrauch stehen, sind Sie selbst verantwortlich.

3.6    Abnahme und Vorgehen bei Mängeln/Schäden
3.6.1 Die Leistung (Umzugsgut, Transportgut, geräumtes Objekt, Zustand gereinigtes Objekt) ist von Ihnen oder einer von Ihnen bevollmächtigten Drittperson nach Erbringung umgehend zu prüfen und unter Verwendung des Übergabeprotokolls abzunehmen, wünschen Sie ein solches jedoch nicht, so gilt die Leistung als geprüft und abgenommen. Mängel oder Schäden berechtigten nicht zur Verweigerung der Annahme, sondern sind auf dem Übergabeprotokoll zu vermerken. Das Übergabeprotokoll für Mändel oder Schäden ist gemeinsam mit QUIQMOVE oder dem beauftragten Partnerunternehmen zu unterzeichnen. 

3.6.2 Äusserlich erkennbare Beschädigungen und/oder Verluste des Umzugsgutes müssen auf dem Übergabeprotokoll festgehalten sein und sind QUIQMOVE nach Anlieferung, spätestens aber am nächsten Tag, detailliert und hinreichend konkret in Textform (E-Mail, Brief) anzuzeigen. Bei Briefform ist der Poststempel massgebend. Ein einfacher Vermerk auf dem Leistungsnachweis, Ablieferungsbeleg oder Schadensprotokoll genügt dieser Anzeigepflicht nicht.

3.6.3 Weigern Sie sich, die erkennbaren Schäden auf dem Übergabeprotokoll zu vermerken oder das Übergabeprotokoll zu unterzeichnen oder wünschen Sie kein dergleiches, treten Sie vom Recht zurück, diese erkennbaren Schäden im Nachgang an die Leistungserbringung QUIQMOVE oder dem beauftragen Partnerunternehmen anzuzeigen. Nur jene im Übergabeprotokoll als mangelhaft oder beschädigt bezeichnete Leistungen und/oder Gegenstände und/oder Einrichtungen gelten als geltend gemacht und stellen einen Mangel und/oder einen Schaden dar. Alle übrigen Leistungen und/oder Gegenstände und/oder Einrichtungen gelten als vorbehaltlos abgenommen und etwaige Ansprüche gegen QUIQMOVE oder dem jeweiligen Partnerunternehmen erlöschen.

3.6.4 Sie müssen nicht sofort erkennbare Mängel oder Schäden spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Ausfertigung eines allfälligen Übergabeprotokolls QUIQMOVE melden. Die Benachrichtigung hat per Post zu erfolgen, wobei die Frist mit Postaufgabe (Poststempel) gewahrt ist; eine Benachrichtigung per E-Mail ist ebenfalls möglich, wobei der Empfang durch QUIQMOVE für die Einhaltung der Frist massgebend ist.

3.6.5 Werden Schäden und Verluste nicht in den genannten Fristen und unter den genannten Voraussetzungen der Ziffer 3.6.1 bis Ziffer 3.6.4 geltend gemacht, so erlöschen allfällige Haftungsansprüche.

3.6.6 Sämtliche Ansprüche verfallen, wenn vor deren Geltendmachung oder Abklärung durch QUIQMOVE weitere Arbeiten durch Dritte mit oder ohne Auftrag sowie unabhängig des Umstandes, ob diese mit oder ohne Verschulden von Ihnen (z.B. Räumungsarbeiten oder Reinigungsdienstleistungen) ausgeführt werden.

3.7    Mehr- und Minderaufwand
3.7.1 QUIQMOVE behält sich das Recht vor, sofern Sie die Dienstleistung als pauschal abgerechnet gewünscht haben, Ihnen den Mehraufwand ganz oder teilweise in Rechnung zu stellen, der (i) durch unvollständige oder unrichtige Daten oder (ii) unvorhergesehene Umstände, wie beispielsweise technische Störung des Hauslifts, Brand, Schneesturm, Strassensperrung, etc., entsteht. Nach Möglichkeit wird QUIQMOVE versuchen, mit Ihnen eine einvernehmliche Lösung zu finden.

3.7.2 Bei einem Minderaufwand besteht kein Anspruch auf eine Preisreduktion und/oder Rückerstattung.

5  Änderung / Verschiebung / Anpassung von Terminen sowie Stornierungen

5.1    Änderung/Verschiebung von Terminen
         Die gebuchten und/oder vereinbarten Termine zur Leistungserbringung können nur mit dem Einverständnis beider Parteien geändert/verschoben/angepasst werden. Die Änderung/Verschiebung/Anpassung eines Termins bedarf einer Bestätigung von QUIQMOVE bzw. des Partnerunternehmens. Die Änderung/Verschiebung/Anpassung eines Termins ist mit den folgenden            finanziellen Folgen verbunden​

  • Bei der Änderung/Verschiebung/Anpassungen eines Termins innerhalb eines Zeitraums von 7 Tagen bis 72 Stunden vor Beginn der Leistungserbringung kann Ihnen CHF 100.- in Rechnung gestellt werden.

  • Bei der Änderung/Verschiebung/Anpassungen eines Termins innerhalb von weniger als 72 Stunden vor Beginn der der Leistungserbringung werden Ihnen 50% des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt bzw. die dafür vorgesehenen Arbeitsstunden je Mitarbeiter mit CHF 59.- pro Stunde sowie je Transportfahrzeug mit CHF 10.- pro Stunde verrechnet.

5.2    Stornierungen
         Stornierungen müssen schriftlich an QUIQMOVE geschickt werden; eine E-Mail genügt, wobei der Zugang erst als erfolgt gilt, wenn der Eingang der E-Mail von QUIQMOVE bestätigt wurde. Stornierungen sind mit den folgenden finanziellen Folgen verbunden:

  • Stornierungen mehr als 14 Tage vor Leistungserbringung sind kostenlos.

  • Bei Stornierungen innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen bis 7 Tage vor Leistungserbringung werden Ihnen 50%
    des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt bzw. die dafür vorgesehenen Arbeitsstunden je Mitarbeiter mit CHF 59.- pro Stunde sowie je Transportfahrzeug mit CHF 10.- pro Stunde verrechnet.

  • Bei Stornierungen innerhalb eines Zeitraums von 6 Tagen bis 72 Stunden vor Leistungserbringung werden Ihnen 80% des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt bzw. die dafür vorgesehenen Arbeitsstunden je Mitarbeiter mit CHF 59.- pro Stunde sowie je Transportfahrzeug mit CHF 10.- pro Stunde verrechnet.

  • Bei Stornierungen innerhalb von weniger als 72 Stunden vor Leistungserbringung werden Ihnen 100% des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt bzw. die dafür vorgesehenen Arbeitsstunden je Mitarbeiter mit CHF 59.- pro Stunde sowie je Transportfahrzeug mit CHF 10.- pro Stunde verrechnet.

6  Haftung für Leistungen

6.1    Haftung und Haftungsbegrenzung
6.1.1 QUIQMOVE haftet einzig für Schäden, die durch Verlust oder Beschädigung des zu transportierenden Gutes in der Zeit zwischen der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreiten der Lieferfrist (verschuldet durch QUIQMOVE) entstehen. 

6.1.2 QUIQMOVE ist von der Haftung befreit (Umzug), soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:

  • Verstoss gegen Ihre Pflichten unter diesen AGB, insbesondere deren Ziffer 3;

  • Nichteinhalten von Ziffer 3.2, insbesondere keine zweckmässige und beförderungssichere Verpackung;

  • Beförderung und Lagerung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren, Urkunden, etc. (vgl. auch Ziff. 3.5);

  • ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender;

  • Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender;

  • Beförderung und Lagerung von nicht vom Möbelspediteur verpacktem Gut in Behältern

  • Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern QUIQMOVE den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat;

  • Beförderung und Lagerung lebender Tiere oder von Pflanzen;

  • natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, der zufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen, erleidet.

6.1.3 Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse der QUIQMOVE gelten sowohl für vertragliche als auch für ausservertragliche sowie quasivertragliche Ansprüche. In allen Fällen (Umzug und/oder Räumung, Transport, Reinigung, etc.) wird die Haftung für indirekte oder mittelbare Schäden ausgeschlossen.

6.1.4 Eine Haftung besteht nicht, wenn die Erfüllung der Leistung auf Grund höherer Gewalt zeitweise unterbrochen, ganz oder zumindest teilweise beschränkt oder unmöglich ist. Als höhere Gewalt gelten Ereignisse von besonderer Intensität, wie Aufruhr, kriegerische Ereignisse, Epidemien und Pandemien, Naturereignisse (Erdrutsche, Erdbeben, usw.) sowie unvorhersehbare behördliche Restriktionen oder nationaler Notstand. Höhere Gewalt liegt auch bei Strassensperren durch Demonstrationen oder sonstiger Protestaktionen vor.

6.2    Wertersatz
6.2.1 Soweit QUIQMOVE für den Schaden einzustehen und Schadenersatz zu leisten hat, ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen (Zeitwert). Bei Beschädigung des Umzugsgutes ist die Differenz zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen. Massgebend ist der Wert des (unbeschädigten) Gutes am Ort und zur Zeit der Übernahme.

6.2.2 In den übrigen Fällen (bspw. Räumung, Reinigung, etc.) haftet QUIQMOVE für direkte und unmittelbare Schäden nur bis zur Höhe der gebuchten Leistung/vereinbarten Vergütung.

7  Rücktritt vom Vertrag

7.1    QUIQMOVE hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten, falls QUIQMOVE oder das beauftragte Partnerunternehmen keine Kapazitäten für die Erfüllung der vertraglichen Leistungen hat bzw. die vereinbarten Termine nicht einhalten kann, unabhängig davon, ob QUIQMOVE dies vorhersehen und/oder verhindern konnte sowie unabhängig davon, ob QUIQMOVE diese Umstände zu vertreten hat. Ein derartiges Rücktrittsrecht steht QUIQMOVE oder dem Partnerunternehmen auch zu, wenn bei Vertragsschluss nicht erkennbare Umstände vorliegen, die einen Rücktritt unter Berücksichtigung eines anerkannten Interesses von QUIQMOVE oder dem Partnernunternehmen rechtfertigen, wie beispielsweise im Falle höherer Gewalt, Streik, Naturkatastrophen, etc.

7.2    In diesem Fall wir der Vertrag rückabgewickelt und die bereits geleistete Entschädigung für die Leistung von QUIQMOVE wird an Sie zurückerstattet. Eine darüber hinausgehende Entschädigung für den Rücktritt ist nicht vereinbart und ausgeschlossen.

8  Preis und Zahlung

8.1    Alle Preise in der Offerte und der Rechnung verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und inklusive Mehrwertsteuer. Die Angebote von QUIQMOVE beinhalten Fixpreise sowie Abrechnung nach geleisteten Stunden. Preisänderungen und fehlerhafte Preisangaben bleiben vorenthalten.

8.2    folgende Zahlungsarten stehen zur Verfügung:

  • Barzahlung: Nach erfolgter Leistung durch QUIQMOVE oder dem Partnernunternehmen wird die Bezahlung in bar an den Teamleiter getätigt, was mittels einer Quittung bestätigt wird.

  • Auf Rechnung: Nach erfolgter Leistung erhalten Sie einen Einzahlungsschein, welcher innert 14 Tagen zu begleichen ist.

  • Vorkasse: Bei Bezahlung per Vorkasse ist der vereinbarte Gesamtbetrag im Voraus auf das Bankkonto von QUIQMOVE mittels Banküberweisung zu überweisen.

8.3    Sollten Sie die Rechnung nicht innert dieser Frist bezahlen, erhalten Sie eine Zahlungserinnerung mit einer Zahlungsfrist von 7 Tagen. Sollten Sie auch innert dieser Frist nicht bezahlen, erhalten Sie eine Mahnung, ebenfalls mit einer Zahlungsfrist von 7 Tagen und müssen zusätzlich Mahngebühren bezahlen. Die erste Mahnung führt zu Gebühren in der Höhe von CHF 25.-, jede weitere Mahnung erhöht diese Gebühr um weitere CHF 25.-.

9  Datenschutz

9.1    In der "Datenschutzerklärung & Cookie-Richtlinien" wird erläutert, wie QUIQMOVE im Zusammenhang mit dem Betrieb der Webseite „www.quiqmove.ch“ und deren Anwendungen Personendaten erhebt und bearbeitet. Weiter wird darin erläutert, wie QUIQMOVE in diesem Zusammenhang Cookies und vergleichbare Techniken einsetzt. Die "Datenschutzerklärung & Cookie-Richtlinien" sind integraler Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen Ihnen und QUIQMOVE und sind unter „Datenschutz“ zu finden.

10  Weitere Bestimmungen

10.1  Die Übertragung des Vertrages oder die Abtretung oder Übertragung von Rechten, Pflichten oder Ansprüchen daraus bedarf der schriftlichen Zustimmung von QUIQMOVE.

10.2  Änderungen und Ergänzungen des zwischen QUIQMOVE und Ihnen abgeschlossenen Vertrages inklusive diesen AGB sowie allfälliger Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.

10.3  QUIQMOVE behält sich das Recht vor, diese AGB auch ohne Nennung von Gründen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Bestehende Verträge bleiben von einer solchen Änderung unberührt.

10.4  Ist eine Bestimmung dieser AGB oder allfälliger Nebenabreden ganz oder teilweise ungültig oder unwirksam, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die ungültige oder unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ziel der Parteien am nächsten kommt. Das Gleiche gilt auch bei Vertragslücken. Die gesetzlichen Bestimmungen des einfachen Auftrages und gegebenenfalls des Frachtführervertrages kommen ergänzend zur Anwendung.

11  Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der Vertrag zwischen QUIQMOVE und Ihnen untersteht schweizerischem Recht.


Ausschliesslicher Gerichtsstand ist 5600 Lenzburg. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

Kontakt

Wenn Sie allgemeine Fragen zu den Geschäftsbedingungen haben, kontaktieren Sie uns bitte unter:

Name: QUIQMOVE GMBH

Anschrift: Barbarossaweg 3, 5600 Lenzburg

E-Mail-Adresse: info@quiqmove.ch

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